Die Rehkitzrettung aus der Luft mit Drohne & Wärmebildkamera  –  100% ehrenamtlich

Wir suchen zwischen Mai und Anfang Juli Wiesen im Raum Gera + 30 km am Morgen vor der Grünlandmahd mit unserer Wärmebild-Drohne ab, sichern die Rehkitze und andere Tiere und setzen diese unmittelbar nach der Mahd wieder aus. Dabei beachten wir selbstverständlich, dass wir keinen direkten Körperkontakt mit den Tieren haben, damit sie von ihren Muttertieren wieder angenommen werden.
Bei der Suche nach Jungwildtieren können wir leider keine 100%-ige Erfolgsgarantie geben. Jedoch haben die letzten Jahre gezeigt, dass die Suche mit Wärmebildtechnik um ein Vielfaches effizienter ist als jede andere Vergrämungsmaßnahme.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir fliegen/suchen dürfen, bzw. können?

  • Landwirte, Agrar-Betriebe, Jäger oder Lohnunternehmer (Auftraggeber) sollten uns möglichst 24 Stunden vorher beauftragen, damit wir rechtzeitig ein Team oder mehrere Teams zusammenstellen können. Kurzfristigere Aufträge können daher leider nicht immer angenommen werden.
  • Eigentümer/Nutzungsberechtigte des Grundstücks müssen uns immer ihre Genehmigung zum Betreten des Grundstücks gegenüber dem Auftraggeber erteilen. Ebenfalls muss der Jagdpächter/ Jagdausübungsberechtigte vom Auftraggeber darüber informiert werden, dass er vor hat zu mähen/schneiden und uns beauftragen wird, nach Rehkitzen zu suchen. Der Auftraggeber muss uns die Telefonnummer des Jagdpächters vorab zur Verfügung stellen.
    Wenn der Auftraggeber uns beauftragt, setzen wir voraus, dass dieser sich vorab alle Genehmigungen hat erteilen lassen.
  • Der Auftraggeber muss uns vorab – am besten via WhatsApp oder Mail – einen genauen Standort der Wiese und eine Kartenansicht, mit der eingekreisten/gekennzeichneten Wiese zuschicken, damit wir die Flächen vorab ausrechnen und im Drohnenprogramm am Computer abspeichern können. Eine gemeinsame Begehung am Tag davor ist aus zeitlichen Gründen nur in selten Fällen möglich.
  • Es darf nicht regnen, nieseln oder stark nebelig sein, denn die Drohne darf nicht nass werden.
  • Für Natur- oder Artenschutzgebiete benötigen wir Genehmigungen. Der Auftraggeber muss uns darüber informieren, dass es sich um ein solches Gebiet handelt.
  • Wenn auf der Fläche Strommasten/ -trassen oder Windkraftanlagen stehen, müssen wir darüber vorab informiert werden.
  • Sollte die Fläche direkt an einem Wohn-oder Gewerbegebiet angrenzen, sollte der Auftraggeber dort die entsprechenden Personen vorwarnen. Wir achten auf gesetzlich vorgeschriebene Abstände, aber dennoch ist es wichtig, Bewohner / Grundstückseigentümer nicht zu verunsichern.
  • Die Außentemperatur sollte möglichst nicht über 15° sein, denn die Wärmebildkamera könnte dann das Kitz mit einer Abstrahlwärme von knapp über 20° nicht mehr deutlich erfassen. Wir würden es vielleicht übersehen. Daher ist die beste Zeit zum Suchen zwischen 4 und 8 Uhr morgens, kurz bevor gemäht wird.
  • Wir fliegen nur komplette Wiesen ab. Hinweise von Jägern und Landwirten, wo sich möglicherweise Kitze in der Wiese befinden, haben sich einige Male nicht bewahrheitet. Oft lagen sie genau dort, wo wir nicht suchen sollten.
  • Sollten wir aufgrund von technischen Problemen (Bsp. Drohne defekt, Akkus leer), Regen oder zu warmen Außentemperaturen nicht weiterfliegen können, wird von uns nur der Teil der Wiese freigegeben, der von uns bereits abgesucht wurde. Der nicht freigegebene Teil sollte bitte nicht gemäht werden, da die Gefahr besteht, dass sich dort noch Tiere befinden. Gern kommen wir an einem anderen Tag und fliegen den Rest ab. Oder der Pachtjäger nutzt eine andere Vergrämungsmaßnahme.
  • Sobald wir mit der Suche fertig sind und die Kitze gesichert haben, muss schnellstmöglich und zeitnah gemäht werden, denn das Tier darf nicht zu lange von der Mutter getrennt werden, da es aller 2-3 Stunden gesäugt werden muss. Die Gefahr, dass vertriebenes Wild zurück in die Wiese läuft, steigt ebenfalls

Gesetzeslage

Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Mähtod herbeiführt, begeht eine Straftat. Landwirte sind verpflichtet, aktiv bei der Rettung von Wildtieren mitzuwirken. Auf Grund der gesetzlichen Hegeverpflichtung laufen sie Gefahr sich strafbar zu machen, insbesondere wenn sie sich mit dem Jäger nicht abstimmen, Termine zum Mähzeitpunkt nicht bekannt geben oder eigene Maßnahmen unterlassen. Hinzu kommt die Möglichkeit, dass ein Landwirt gegenüber dem Jäger Schadensersatz leisten muss.


https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

↘ Laut § 39 Abs. 1 ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.


https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__1.html

↘ In § 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist ferner festgelegt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.


https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__1.html

↘ § 1 Absatz 1 Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Artikel 20a des Grundgesetzes hat eine ganz besondere Bedeutung für die Problematik des Mähtods, indem es implizit zur Anwendung von Schutzmaßnahmen verpflichtet, sofern solche verfügbar sind.

↘ Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.